AGB

1. Anmeldung

Die Anmeldungen gelten nur online auf unserem Anmeldeformular.

Die Anmeldungen werden erst durch die Nennungsbestätigung unsererseits gültig.

Der Nennungsschluss erfolgt immer dann, sobald die maximale Teilnehmerzahl pro Termin erreicht ist.

 

2. Bezahlung

Der Nennungsbetrag muss vollständig auf unser Konto:

Christof Höfer

Volksbank Mittelhessen

IBAN: DE20513900000091002108

BIC: VBMHDE5F

oder via PayPal an: fifty73@web.de

erfolgen, oder vor Ort in Bar verrichtet werden.

Der Nennungsbetrag bezieht sich immer auf den Fahrer, nicht auf das Motorrad.

 

3. Haftungsausschluss

Die Teilnehmer/innen beteiligen sich auf eigene Gefahr an unserer Veranstaltung.

Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.

Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten, medizinisches Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben (Zeittraining, Wertungsläufe, Rennen) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Anmeldung, allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt. Sollten nicht angemeldete Fahrer dieses Fahrzeug auf der Veranstaltungsstrecke nutzen, haftet der Teilnehmer für die durch sie evtl. verursachten Schäden in voller Höhe. Zudem wird eine Geldbuße in Höhe von 500 EUR gegen den Teilnehmer, dessen Motorrad genutzt wurde, verhängt. Die Geldbuße wird sofort fällig.

 

4. Absagen oder Änderung der Veranstaltung

Fifty-Racing kann aus begründetem Anlass die Trainingsveranstaltung bis 1. Woche vor Beginn absagen oder den Programmablauf ändern.

Kurzfristigere Änderungen oder Absagen sind zulässig, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, wenn außerordentliche Umstände, höhere Gewalt oder extreme Wettersituationen eintreten, die nicht von dem Veranstalter zu vertreten sind oder der Strecken- oder Platzbetreiber zurücktritt. In diesen Fällen wird der gesamte Teilnahmebetrag zurückerstattet.

Bei schlechtem Wetter, Sturz oder sonstigen Fahrbeeinträchtigungen seitens der Teilnehmer wird das Nenngeld nicht zurückerstattet. Sollte durch einen schweren Sturz eines oder mehrerer Teilnehmer die Strecke zeitweise oder auch für den Rest der Veranstaltung gesperrt werden wird auch hier das Nenngeld nicht zurück erstattet.

 

5. Stornierung oder Rücktritt

Erscheint ein Teilnehmer nicht zu der von Ihm gebuchten Veranstaltung ohne die Teilnahme abgesagt zu haben wird das komplette Nenngeld einbehalten.

Bei Rücktritt von einer Veranstaltung gelten nachfolgende Bedingungen:

  • bei Absage bis zu 45 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn werden 25 % des Nenngeldes fällig
  • bei Absage 44 bis 22 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Nenngeldes fällig
  • bei Absage 21 Tage bis 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 100 % des Nenngeldes fällig

Durch die Buchung über unser System entsteht ein rechtsverbindlicher Vertrag. Der Nennbetrag muss auf jeden Fall gezahlt werden, auch bei einer Stornierung oder wenn man nicht zur Veranstaltung erscheint und vorher nicht überwiesen hat!

Ausnahme:

Der Teilnehmer benennt uns einen Ersatzfahrer der seine Nennung übernimmt und er uns dieses schriftlich per Mail mit den Daten des Ersatzfahrer und dessen Unterschrift mitteilt.

 

6. Ablauf

Jeder Teilnehmer erhält am Tag der Veranstaltung:

  • Haftungsausschluss: Dieser muss unterschrieben bei Veranstalter wieder abgegeben werden
  • Aufkleber für die Gruppeneinteilung (erst nach Unterzeichnung des Haftungsausschlusses)
  • Aufkleber für die technische Abnahme (erst nach Unterzeichnung des Haftungsausschlusses)

 

7. Ausschluss von der Veranstaltung

Den Anweisungen des Streckenpersonals sowie des Veranstalters sind jederzeit Folge zu leisten. Wird den Weisungen nicht nachgekommen kann dies zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Gefährdet ein Teilnehmer durch rücksichtslose und riskante Fahrweise die Gesundheit oder gar das Leben anderer Teilnehmer, führt dies zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung. Burnouts, Wheelis, Slalomfahrten oder sonstiger Unsinn kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Bei einem Ausschluss von der Veranstaltung hat der Teilnehmer keinerlei Anrecht auf Rückerstattung des Nenngeldes.

 

8. Fahrzeuge

Die Motorräder werden beim Einlass auf die Rennstrecke stichprobenartig kontrolliert. Motorräder die nicht den vorgegebenen Sicherheitsbestimmungen entsprechen, können abgewiesen werden.

Erfolgt daraufhin keine Reparatur zieht es den Ausschluss von der Veranstaltung nach sich. Die Motorräder müssen technisch in einwandfreiem Zustand sein. Beide Bremsen müssen funktionsfähig sein. Der gesamte Öl- und Kühlkreislauf (Einfüllschrauben, Ölfilter, Ablassschrauben) inkl. Benzinleitungen, muss gesichert sein. Als Kühlflüssigkeit ist nur Wasser erlaubt (kein Frostschutzmittel). Scheinwerfer, Spiegel oder alle anderen Glasteile müssen abgebaut oder großflächig abgeklebt werden. Jeder Fahrer ist für den einwandfreien Zustand des Fahrzeuges selbst verantwortlich. Darüberhinaus müssen die Fahrzeuge über einen DB-Killer, Handprotektoren, Fußrastenschleifer, Auffangbehälter für Öl und Benzin, sowie über eine Benzinauffangmatte verfügen.

Insbesondere für Veranstaltungen in der Motorsportarena Oppenrod gelten die folgenden Punkte:

  • Die Fahrzeuge müssen einen DB-Killer verbaut haben (max. 98 dB Standgeräuschmessung)
  • Technisch und optisch sollte das Pit-Bike in einem gepflegten und gut gewarteten Zustand sein
  • Die Ölablass- und Einlassschrauben müssen durch einen geeigneten Draht gesichert sein
  • Der Vergaser muss über einen geeigneten Auffangbehälter mit einer Zwangsentlüftung verfügen (mind. 150ml)
  • Die Kurbelgehäuse-/Motorentlüftung muss ebenfalls mit einem geeigneten Behälter versehen sein. Ebenfalls muss hier eine Zwangsentlüftung vorhanden sein (mind. 300ml)
  • Die Achse sowie die Achsmutter müssen mit dafür geeigneten Protektoren aus Hartplastik geschützt sein, sodass die Rennstrecke keinen Schaden nehmen kann.
  • Die Unterseiten der Fußrasten müssen komplett mit einem dafür geeigneten Protektor aus Hartplastik geschützt sein. Dieser muss fest mit der Raste verschraubt sein.
  • Am Lenker müssen Handprotektoren montiert sein. Diese müssen die Bremse sowie die Kupplungsarmatur bedecken. Es sind keine sog. Leverguards zulässig.
  • Desweiteren muss der Lenker über einen Schaumstoff an den Lenkerverschraubungen verfügen. Dieser muss auch adäquat befestigt sein.

Sollte es zu Verschmutzungen der Rennstrecke durch Kühlflüssigkeit, Benzin oder gar Öl kommen ist der Teilnehmer für die Reinigung der Strecke zur Verantwortung zu ziehen.

 

9. Fahrer

Es gilt für jeden Teilnehmer während der Betriebszeiten ein absolutes Alkoholverbot (0,00,Promille), ebenso herrschen ein absolutes Drogenverbot und ein Verbot über die Einnahme starker Medikamente.

 

10. Bekleidung

Es werden nur Fahrer mit kompletter Lederbekleidung (1- oder 2-Teiler) und mit Rückenprotektor auf die Strecke gelassen. Textilkleidung ist nicht erlaubt. Außerdem muss ein Helm mit EC-Norm, hohe Lederstiefel und Lederhandschuhe getragen werden. Es ist unbedingt selbst darauf zu achten, dass der Helm verschlossen ist.

 

11. Einfahrt auf die Rennstrecke

Bei Einfahrt auf die Rennstrecke, darf diese nie überquert werden. Es ist mit Handzeichen bis zur ersten Kurve den Fahrern auf der Strecke zu signalisieren, dass man aus der Boxengasse mit langsamerer Geschwindigkeit sich in der Verkehr einfädelt. Auch in der ersten Kurve ist unbedingt auf der Seite zu bleiben, von welcher man von der Boxenausfahrt kommt. Rechts bleibt rechts und links bleibt links!!! In der Vergangenheit sind sehr schwere Unfälle passiert nach Missachtung dieser einfachen Regel. Deswegen werden alle Teilnehmer, welche die Strecke direkt nach Boxenausfahrt vor der ersten Kurve überqueren, sofort und ohne Verwarnung zum Schutz der Gesundheit der anderen Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen.

 

12. Fotoaufnahmen

Von den Teilnehmern einer Veranstaltung sowie deren Begleitpersonen eventuell gemachte Foto- und Videoaufnahmen dürfen von Fifty-Racing ohne weitere Freigabe veröffentlicht werden, insbesondere dürfen diese auf der Facebook/Instagram-Seite von Fifty-Racing zum Abruf und zur Ansicht eingestellt werden. Sämtliche Bildrechte gehen auf Fifty-Racing über. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung i. S. d. § 22 Kunsturheberrechtsgesetz.

 

13. Flaggensignale

Die Flaggensignale auf der Rennstrecke müssen unbedingt beachtet werden.

Weiße Flagge: Vorsicht, ein langsames fahrendes Einsatzfahrzeug befindet sich auf der Strecke (z.B. Notarzt- od. Krankenwagen, Abschleppfahrzeug)

Gelbe Flagge: Achtung Gefahr (bremsbereit sein), Überholverbot bis die grüne Flagge gezeigt wird

  • Rote Flagge: Abbruch des freien Fahrens, Training oder Rennen. Die Runde mit reduziertem Tempo zu Ende fahren.
  • Blaue Flagge: Ein schnellerer Fahrer will überholen, wird meist im Rennen bei Überrundungen gezeigt
  • Grüne Flagge: Die Gefahrenzone ist vorbei, es darf wieder überholt werden
  • Schwarze Flagge: Wird der Startnummer angezeigt, welches Motorrad unverzüglich die Strecke verlassen muss
  • Rot/Gelb gestreifte Flagge: Achtung rutschiger Fahrbahnbelag durch Öl, Benzin oder sonstige Flüssigkeiten. Auch bei Regen. Geschwindigkeit reduzieren
  • Schwarz/Weiß karierte Flagge: Ende des freien Fahrens, Trainings oder Rennen. Runde zu Ende fahren und ins Fahrerlager zurückfahren

Fahrer, die die Flaggensignale nicht beachten und andere damit gefährden, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.

 

14. Gerichtsstand und salvatorische Klausel

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Amtsgericht Bingen.

Ist oder wird eine der obigen Bestimmungen unwirksam, berührt das die Wirksamkeit der übrigen nicht.

Die Beteiligten werden die unwirksame/n Bestimmung/en durch solche ersetzen, die zulässig sind und dem gewollten möglichst nahe kommen.

Stand: 21.01.2012

Copyright © 2024 | F73 ACADEMY
menu